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Koalition beschließt Möglichkeitsabgabe

4. Juni 2015

Die Abwicklungskosten der Hypo Alpe Adria, aber auch die Finanzierung der Steuerreform zwingen die Regierung auch über einnahmenseitige Maßnahmen nachzudenken.

Mit der Möglichkeitsabgabe glaubt man nun den Stein der Weisen gefunden zu haben. Bundeskanzler Faymann und Finanzminister Schelling betonen unisono, dass es sich dabei keinesfalls um eine neue Steuer handelt. Vielmehr werden lediglich Dinge und Umstände, die die Möglichkeit zur Begründung einer Steuerpflicht beinhalten ebenfalls steuerpflichtig.

„Es ist eigentlich ganz einfach“, erläutert Finanzminister Schelling. „Mittels eines Glases können beispielsweise alkoholfreie und alkoholische Getränke allgemein,

Bildquelle: fotolia.com

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aber auch Bier oder Sekt konsumiert werden. Deshalb wird beim Ankauf eines Glases automatisch auch Getränkesteuer, Alkoholsteuer sowie Bier und Sektsteuer aufgeschlagen. Personen die glaubhaft versichern können, dass sie aus diesem Glas lediglich Wasser trinken oder dieses gar als Blumenvase verwenden können selbstverständlich eine Refundierung der Abgabe verlangen.“

Die Möglichkeitsabgabe beschränkt sich allerdings nicht nur auf Gläser sondern auf alle Steuerbereiche. So sollen alle in Österreich wohnhaften Menschen ab einem Alter von 15 Jahren mit dem Höchststeuersatz einkommenssteuerpflichtig werden, sie könnten ja entsprechende Einkünfte erzielen.

Ebenso wird für Bargeld und Bankguthaben künftig Mehrwertsteuer eingehoben, da dieses für Käufe verwendet werden könnte. Bundeskanzler Faymann ist es jedoch wichtig darauf hinzuweisen, dass die Steuerlast für die Österreicher insgesamt gleich bleibt, da wie bereits vom Finanzminister ausgeführt eine Refundierunsmöglichkeit vorgesehen ist.

Primär geht es bei der Möglichkeitsabgabe um eine Vereinfachung der Steuereinhebung und Bekämpfung des Steuerbetruges. Ob im Staatsäckel tatsächlich mehr Geld verbleibt ist jedoch fraglich. Die Österreichischen Verwertungsgesellschaften pochen nämlich darauf, dass die Möglichkeitsabgabe eine Kopie der Festplattenabgabe ist auf die sie das Urheberrecht haben. Allfällige Einnahmen aus der Möglichkeitsabgabe sind daher an sie abzuführen.