Autofahrerabzocke

Empört reagierten mehrere Autofahrer, die einen Strafzettel wegen Nichtentrichtung der Kurzparkzonenabgabe erhalten haben, obwohl sie gar nicht geparkt hatten. Einer der Betroffenen, N.N. (Name der Redaktion bekannt), schildert gegenüber ‚Tirol Anders‘ wie es dazu kam:

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N.N. zeigt, wo der Strafzettel angebracht war.

„Ich bin gestern von der Autobahnabfahrt Innsbruck Ost kommend in Richtung Zentrum gefahren. In der Innerkoflerstraße kam der Verkehr vollständig zum erliegen. Ich weiss nicht mehr wie lange ich im Stau gesteckt bin. Einmal habe ich mich kurz umgedreht, weil wer gehupt hat. Als ich wieder nach vorne blickte hatte ich einen Strafzettel auf der Windschutzscheibe“. So ist es offenbar vielen ergangen. Jedenfall häufen sich im Rathaus diesbezügliche Beschwerden. Für Verkehrsstadträtin Sonja Pitscheider hat alles seine Richtigkeit. Der Straßenzug liegt im Bereich einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone. Die Gebührenpflicht gilt für das gesamte Gebiet, also auch für die Fahrbahn. „Wer länger als 15 Minuten stehen bleibt, egal wo und warum, muss die Kurzparkzonenabgabe entrichten. Wenn wir hier eine Ausnahme machen würden, würden die Autofahrer in kürzerster Zeit von den Parkplätzen auf die Fahrbahn ausweichen. Dem müssen wir in jedem Fall entgegensteuern.  Die Grünpolitikerin sieht auch keinen besonderen Härtefall vorliegen. Dass es in Innsbruck derzeit auf Grund der Baustellensituation zu längeren Staus kommt  ist hinreichend publiziert und müsste jedem Autofahrer bekannt sein. Und immerhin kann man mit 1.40 Euro bereits 1 Stunde im Stau stehen. Das ist durchaus zumutbar.
Der ÖAMTC rät den betroffenen Autofahrern gegen die Strafe Einspruch zu erheben und sieht durchaus Erfolgschancen.


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