In eigener Sache

Wenn die Politik Satire macht, dann muss die Satire Politik machen.

Genau dieser Fall ist bei der geplanten Änderung des Tabakgesetzes eingetreten. Die Bundesregierung beabsichtigt E-Dampfgeräte, die kein Krümelchen Tabak enthalten Als Tabakerzeugnis ins Tabakgesetz aufzunehmen. Wem das noch nicht absurd genug erscheint, es geht noch weiter. Obwohl diese Geräte nichts verbrennen und folglich auch kein Rauch entsteht, wird das mit Nichtraucherschutz begründet.

Tirol Anders hat sich daher entschlossen zu diesem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abzugeben.

Innsbruck, am 28.4.2015

ergeht elektronisch an: begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

Stellungnahme von „Tirol Anders“ im Begutachtungsverfahren zur Änderung des Tabakgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit tiefer Besorgnis um das Wohl der BürgerInnen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, erachten wir den vorliegenden Gesetzesentwurf für die Änderung des Tabakgesetzes als geradezu grob fahrlässig unvollständig.
Wir empfehlen daher dringend und nachdrücklich sogenannte Papierspuckkugelblasrohre und die zu ihrer Herstellung verwendeten Einwegkugelschreiber in das Gesetz mit aufnehmen.
Die Gefahren die bei der Verwendung von Papierspuckkugelblasrohren sind manigfaltig und hinreichend dokumentiert.

Lehrer und Schulpersonal weisen bereits seit längerem auf den zunehmenden Missbrauch von Einwegkugelschreibern hin. SchülerInnen entfernen die Mine und die hintere Abdeckkappe und verwenden das so entstehende Rohr um mittels eines in der Lunge erzeugten Überdruckes mit Spucke geformte Papierkugeln auf Mitschüler und Lehrer abzufeuern. Einwegkugelschreiber werden überwiegend in fernöstlichen Ländern gefertigt. Es existieren dafür keinerlei Standards. Ebenso liegen keine ausreichenden Studien vor, inwieweit Rückstände aus der Produktion oder gar ausgetretene Tinte mit gesundheitlichen Risken verbunden sein könnten. Jedenfalls rechtfertigt alleine schon die Möglichkeit einer allfälligen Gefährdung eine strikte Regelung.nobrain

Die nächste Gefahrenquelle stellen die Papierspuckkugeln selbst dar. Die selbst gefertigten Blasrohre verfügen über keinerlei Schutzmechanismus, der verhindert, dass bei versehentlichem Einatmen die Kugel in den Atemwegstrakt gelangt. Hier ist in jedem Fall mit einer Atemwegsreizung zu rechnen, die sich durch mehrfaches Husten äußert. Aber selbst Todesfälle durch Ersticken können, insbesondere bei kleineren Kindern, nicht ausgeschlossen werden.

Selbst bei bestimmungsgemäßen Gebrauch können die Papierspuckkugeln, wenn sie mit vergleichsweise hoher Geschwindigkeit etwa ein Auge treffen, schwere Schäden bis zur Erblindung verursachen.
Ebenso ist nicht ausgeschlossen, dass über den Blasvorgang Krankheitskeime gerichtet an die Umgebung abgegeben werden. Der Ausbreitung von ansteckenden Krankheiten bis zur Pandemie wird so Vorschub geleistet.

Schlussendlich muss das Heranführen eines zylinderförmigen Gegenstandes an den Mund, wie es üblicherweise bei Papierspuckkugelblasrohrbenutzern praktiziert wird, als eine dem Rauchen sehr ähnliche Tätigkeit gewertet werden. Es ist offensichtlich, dass damit ein Heranführen an die Tabaksucht verbunden ist.

Dass der Gesetzgeber all diese Gefahren ignoriert können wir nur mit Entsetzen zur Kenntnis nehmen. Wir hoffen aber zuversichtlich, dass der Entwurf in der parlamentarischen Debatte entsprechend abgeändert und unseren hier dargelegten Anregungen Folge geleistet wird.

Wir fordern Sie auf sich Ihrer Verantwortung bewusst zu werden!

Für die Redaktion

Wolfgang Samsinger


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