Unternehmen sollen für Essen und Kleidung bezahlen

Empört reagiert der Arbeitskraftgeberverband (AKGV) auf die Forderung der Wirtschaftskammer, wonach die Arbeitnehmerynnen selbst für die Kosten von Freizeitunfällen aufkommen sollen.

Wenn sich die Wirtschaft aus der Solidargemeinschaft verabschieden will, dann soll sie im Gegenzug auch die Kosten übernehmen, die den Beschäftigten während der Arbeitszeit erwachsen.

AKGV droht mit heißem Herbst

Alleine für die während der Arbeitszeit verbrauchten Kalorien müssen jährlich über 2 Mrd. Euro von den Dienstnehmerynnen aufgewendet werden. Dazu kommen noch fast 1 Mrd. für abgenutzte Kleidung.
Und das sind nur die unmittelbaren Kosten, betont der AKGV.
Kosten wie etwa für die Beschaffung, die Zubereitung oder Reinigungskosten sind in dieser Rechnung gar nicht enthalten. Es wäre also nur fair, wenn sich Unternehmen auch an den Unterhaltskosten für den oder die Lebensparteryn beteiligen würden.
In vielen Fällen erbringen diese Leistungen, die eine Arbeitsaufnahme überhaupt erst ermöglichen.

Im Sinne einer funktionierenden Sozialpartnerschaft wurden all diese Kosten von der Arbeitskraftgeberseite klaglos getragen.

Der von Wirtschaft und Politik ausgerufene Krieg gegen unselbständig Erwerbstätige zwingt uns klare Rechnungen aufzustellen.

Betriebe müssen sich endlich an den Arbeitsnebenleistungen beteiligen.

Der Arbeitskraftgeberverband ist zur Durchsetzung seiner Forderungen auch für Kampfmaßnahmen bereit. So ist geplant, dass im Rahmen einer Aktionswoche Beschäftigte nackt, oder allenfalls in Unterwäsche bekleidet, ihre Arbeit antreten.


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